Allgemeine Verkaufsbedingungen
von Florian Süßl
1. Geltung der Bedingungen, Warenauswahl
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Anderslautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen
Widerspruch von Florian Süßl selbst im Falle unserer Lieferung nicht
Vertragsbestandteil. Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten
Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden,
sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende
Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung von
Florian Süßl zurückgeht.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
Die Angebote von Florian Süßl sind frei widerruflich und lediglich als
Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu
verstehen.
An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Käufer bei solchen
Produkten, die Florian Süßl üblicherweise ständig am Lager hat
(Lagerware) eine Woche und bei sonstigen Produkten zwei Wochen ab
Zugang des Auftrages bei Florian Süßl gebunden. Ein Vertrag kommt
erst durch Auftragsbestätigung in Textform von Florian Süßl oder durch
Lieferung der bestellten Ware zustande.
Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der
Preise - unverbindlich und stellen nur gegenüber Verbrauchern
Beschaffenheitsangaben dar. Änderungen der Modelle, Konstruktionen
oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages
behält sich Florian Süßl ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht
grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich
eingeschränkt wird und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar
beeinträchtigt werden.
3. Preise
Bei Mailordergeschäften oder Onlinegeschäften verstehen sich die Preise ab Berlin.
4. Gefahrübergang, Lieferzeiten, Verzugsschaden, Teillieferungen
Die übernahme der verkauften Ware erfolgt in den Geschäftsräumen
von Florian Süßl oder per download der Software bzw. Zusendung der
Software per email. Die Auslieferung der Ware kann auf Wunsch des
Kunden und auf dessen Gefahr und Kosten auch per Datenträger
an einen anderen Ort erfolgen.
Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der
Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte
Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa
bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei
nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers
verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die
Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Hält Florian Süßl
Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer Florian Süßl schriftlich eine
angemessene Nachfrist zusetzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung
bei Florian Süßl beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ein Rücktritt des Käufers vom
gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser
Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung
für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist.
Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat Florian Süßl nicht
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu
vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr,
Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht
vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel
Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport
beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die
vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von Florian Süßl
eintreten oder Florian Süßl unverschuldet von diesen nicht beliefert wird
trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem
Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist Florian
Süßl berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Hat Florian Süßl die
Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu
vertreten, oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Käufer im Falle
eines eingetretenen Schadens Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche
des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Im übrigen haftet Florian Süßl bei Verzug nur gemäß Ziffer
18 dieser AGB. Florian Süßl ist jederzeit zu Teillieferungen
und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.
5. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist Florian Süßl berechtigt, nach
Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10
Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des
Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Dem
Käufer bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer
Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich
eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Mailorder- oder
Onlinegeschäften erfolgt die Bezahlung in bar, per Nachnahme oder mit
Kreditkarte bei Auslieferung der bestellten Ware oder durch
überweisung vor Auslieferung/Zusendung der Software. Der Käufer ist
zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen
durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
7. Zahlungsverzug
Ist der Käufer im Verzug, so ist Florian Süßl berechtigt, Zinsen in Höhe
des von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite oder 5 % bei Verbrauchern und im übrigen 8%
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu
berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Florian Süßl ist ferner
berechtigt, zusätzlich zu den Bankgebühren eine Kostenpauschale von
30,00 EUR für die Bearbeitung nicht eingelöster -"geplatzter"- Schecks
oder von Rücklastschriften in Rechnung zu stellen, sofern nicht von
Florian Süßl ein größerer Schaden oder vom Käufer ein geringerer
Schaden nachgewiesen wird.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die Florian Süßl aus
jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine
Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden Florian Süßl
die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer
Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20%
übersteigt: Die Ware bleibt Eigentum von Florian Süßl. Verarbeitung
oder Umarbeitung erfolgen stets für Florian Süßl als Hersteller, jedoch
ohne Verpflichtung für sie.Für den Fall des Erlöschens des (Mit-)
Eigentums von Florian Süßl durch Verbindung wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen
Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der Rechnungswert) an Florian
Süßl übergeht. Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von Florian Süßl
unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der Florian Süßl (Mit-) Eigentum
zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Solange der
Käufer mit Zahlungen gegenüber Florian Süßl nicht in Verzug ist, ist er
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
jedoch stets unzulässig. Die aus einem sonstigen Rechtsgrund (zum
Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an
Florian Süßl ab.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl,
Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine
Kosten zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -
insbesondere bei Zahlungsverzug - ist Florian Süßl berechtigt,
Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. Soweit Florian Süßl nach den vorstehenden
Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt
der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein,
seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls
mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu
betreten.
9. Rücktritt
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein
Rücktrittsrecht für Florian Süßl bei einer den Vertragszweck
gefährdenden Vertragsverletzung des Käufers, wenn eine Fristsetzung
durch Florian Süßl erfolglos geblieben ist.
10. Rechte des Käufers bei Mängeln
Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen
mit der Maßgabe, dass der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz
wegen eines Mangels der verkauften Sache ausgeschlossen wird.
Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, und die Haftung für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen gleich. Bei Geschäften mit Vollaufleuten beträgt die
Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln ein Jahr.
Der Käufer hat Florian Süßl offensichtliche Mängel innerhalb von 2
Wochen bei Florian Süßl eingehend schriftlich mitzuteilen. Bei
Geschäften mit Vollkaufleuten muss der Käufer die Sendung bei Ankunft
unverzüglich auf Schäden untersuchen und Florian Süßl von etwaigen
Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter
Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften
der §§377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar. In diesem Falle sind
die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich im
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung
durch Florian Süßl bereitzuhalten.
Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und
Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei
Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die
Mangelbeseitigung durch Florian Süßl verlangt. Vor der
Warenrücksendung ist im Gespräch mit Florian Süßl die Fehlerhaftigkeit
der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung hat - sofern
der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts
ist - frei Haus zu erfolgen. Für die überprüfung ungerechtfertigter oder
unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann Florian
Süßl eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR (incl. der gesetzl.
MwSt.) erheben oder spezifisch abrechnen. Bei der Erhebung der
Bearbeitungspauschale ist dem Käufer der Gegenbeweis vorbehalten,
dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist der
Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten
Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft,
liefert Florian Süßl nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach.
Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei
Nachbesserungsversuche zumutbar. Garantien liegen nur dann vor,
wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als Garantie schriftlich
bezeichnet worden sind. Schlägt die Nachbesserung oder die
Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann
der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der
Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt.
Darüber hinaus bewirkt die Nacherfüllung keine Verlängerung der
Verjährungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände
hinzutreten, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen.
Florian Süßl haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten seiner
Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den
Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische,
nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von
Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht Florian Süßl
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden
eintreten.
Werden Betriebs- und Wartungshinweise von Florian Süßl nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Eingriffe von nicht
ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die
Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind.
11. Haftung
Florian Süßl haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper,
Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit
haftet Florian Süßl auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch
begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im
übrigen haftet Florian Süßl bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines Mangels von
verkauften oder hergestellten Sachen ist ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn Florian Süßl die Pflichtverletzung zu
vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Florian Süßl beruhen. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen von Florian Süßl.
12. Fernabsatzgeschäft
Unterliegt der Vertrag mit dem Kunden den Bestimmungen der §§ 312 b
- 312 f BGB, kann der abgeschlossenen Vertrag gem. der gesetzlichen
Regelung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von
Gründen widerrufen werden.
Der Widerruf bedarf der Schriftform.
Der Widerruf wird auch durch Rücksendung der Ware innerhalb von
zwei Wochen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung
genügt, erfüllt. Erbringt Florian Süßl Dienstleistungen mit Zustimmung
des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist oder veranlasst der Kunde vor
Ende der Widerrufsfrist solche Dienstleistungen, erlischt das
Widerrufsrecht. Bei Lieferung von Waren, die Florian Süßl nach
Kundenspezifikation angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse
des Kunden zugeschnitten hat, besteht kein Widerrufsrecht.
Beanstandungen des Kunden sind unter folgender Geschäftsadresse
zuzustellen:
Florian Süßl
Goßlerstraße 29
12161 Berlin
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer
Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen
wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der
Amtsgerichte das Amtsgericht Charlottenburg. Auf diesem Vertrag und
alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des
Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes
(EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.
Stand: März 2011